Stipendium WRM e.V.
Förderkriterien der Wirtschaftsregion Mittelbaden e. V. zum Erhalt eines Stipendiums zur Nachholung von Schulabschlüssen
1. Verwendungszweck
Der Verein Wirtschaftsregion Mittelbaden e.V. (WRM) vergibt im Jahr 2026 vier Stipendien für den Besuch der Abendrealschule des Landkreises Rastatt. Die WRM übernimmt dabei die anfallenden Ge-bühren in Höhe des zu erbringenden Eigenanteils pro Schuljahr für die gesamte Dauer der Qualifizie-rungsmaßnahme.
2. Bewerbungen und Kriterien für die Vergabe eines Stipendiums
Die Bewerbung um ein Stipendium hat vollständig und nach den Vorgaben der WRM zu erfolgen. Alle Angaben müssen wahrheitsgemäß wiedergegeben werden und sollten die Motivation des Bewerbers (m/w/d) schlüssig deutlich machen.
Die Bewerbung umfasst:
- Motivationsschreiben
- Lebenslauf inklusive Angabe von Telefonnummer und Email-Adresse
- Unterzeichnete Einwilligungserklärung DSGVO | hier zum Download >
Antragsberechtigt sind Personen, die:
- eine Aufnahmebestätigung zum Besuch der Abendrealschule Landkreis Rastatt vorlegen kön-nen, die nach entsprechender Eignungsprüfung durch die jeweilige Schulleitung vom Amt für Weiterbildung und Kultur erteilt wird
- ihren Wohnsitz im Landkreis Rastatt oder im Stadtkreis Baden-Baden (Kopie des Personalaus-weises mit Meldeadresse oder aktuelle Meldebescheinigung) haben,
- sozial bedürftig (Bescheid über den Bezug einer Sozialleistung, z. B. SGB II, Wohngeld, BaföG oder sonstiger geeigneter Nachweis) sind.
Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf einen Zuschlag. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Aus-schreibenden und ist nicht anfechtbar. Die Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich per Email und im Zeitraum 1. März bis 31. Juli an folgende Adresse zu richten: info@wirtschaftsregion-mittelbaden.de.
Der Zuschlag wird Ende August 2026 bekanntgegeben. Absagen an Bewerber (m/w/d) werden nicht versandt.
3. Dauer der Stipendien
- Realschule: 2 Jahre
4. Widerruf und Erstattung von Stipendien
- Bei einem Abbruch der Abendschule ohne wichtigen Grund müssen die angefallenen Studienentgelte der WRM anteilig (50%) rückerstattet werden.
5. Verpflichtung der Stipendiatin/des Stipendiaten
Der Stipendiat (m/w/d) verpflichtet sich den Kontakt mit der WRM auf Anfrage durch die WRM bis zu fünf Jahren nach Beendigung der Fortbildung hinaus aufrecht zu erhalten, um bei Bedarf
an bis zu drei WRM-Veranstaltungen (Talkrunde o.ä.) teilzunehmen. Anfallende Reise- und Übernachtungskosten zu diesen Anlässen werden von der WRM erstattet.